Hundesteuer in Jena

Was kostet die Hundesteuer in Jena? In Jena kostet die Hundesteuer für den ersten Hund 84 Euro, für den zweiten Hund 96 Euro und für jeden weiteren Hund 120 Euro. Für als gefährlich gemäß der Hundeverordnung Thüringen eingestufte Hunde sind 600 Euro Hundesteuer pro Jahr zu bezahlen.

Die Hundesteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Wer muss die Hundesteuer in Jena bezahlen?

Alle Hundehalter, die in der Stadt Jena ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz angemeldet haben, sind verpflichtet Hundesteuer zu bezahlen. Davon ausgenommen sind Hunde, die jünger sind als drei Monate. Kann das Alter des Hundes nicht nachgewiesen werden, gilt dieser automatisch als älter als drei Monate.

Ein zugelaufener Hund muss innerhalb von zwei Wochen der Ordnungsbehörde in Jena gemeldet werden und an einer von der Behörde bestimmten Stelle abgegeben werden. Wird der Hund länger als zwei Monate vom Finder verwahrt, ist dieser verpflichtet, Hundesteuer zu bezahlen.

Wird ein Hund zur Verwahrung übernommen, muss die ersten beiden Monate keine Hundesteuer bezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass in einer anderen Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland die Hundesteuer für den Hund entrichtet wird. Dauert die Verwahrung länger als zwei Monate an, muss die Hundesteuer in Jena bezahlt werden.

Für einen Hund, der von mehreren Personen in einem Haushalt gehalten werden, ist nur ein Mal Hundesteuer zu bezahlen. Die Personen werden gemeinsam als Gesamtschuldner angesehen.

Kosten der Hundesteuer in Jena

Anzahl der HundeKosten in Jena (pro Hund)
ein Hund84 Euro pro Jahr
der zweite Hund96 Euro jährlich
jeder weitere Hund120 Euro jährlichjeder gefährliche Hund600 uro jährlich

Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Jena

Werden zusätzlich zu einem gefährlichen Hund im gleichen Haushalt noch andere Hunde gehalten, wird für diese die Hundesteuer mit 96 oder 120 Euro jährlich berechnet.

Wird in einem Haushalt zusätzlich zu einem von der Hundesteuer befreiten Hund ein weiterer Hund gehalten, ist für diesen eine Hundesteuer von 96 Euro jährlich zu entrichten.

Die Hundesteuer ist vierteljährlich jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu bezahlen. Die jährliche Entrichtung der Hundesteuer ist auf Antrag möglich. Die Fälligkeit bei jährlicher Bezahlung ist der 1. Juli des jeweiligen Jahres.

Ermäßigung der Kosten

Die Hundesteuer wird auf Antrag des Hundehalters für folgende Hunde auf 50 Prozent gemindert:

  • Jagdhunde, die von Inhabern eines gültigen Jagdscheins oder anderen Jagdausübungsberechtigen als Jagdhund entsprechend §39 Absatz 1 des Thüringer Jagdgesetzes gehalten werden
  • Schweißhunde, die von bestätigten Schweißhundeführern gemäß §37a Satz 1 des Thüringer Jagdgesetzes zur Ausübung des Jagdschutzes oder der Jagd gehalten werden

Die Ermäßigung bei der Hundesteuer wird nur gewährt, wenn die untere Jagdbehörde mindestens eine Stufe der Brauchbarkeit des Hundes gemäß §1 Absatz 4 der Thüringer Jagdhundeverordnung festgestellt hat.

Der Nachweis ist bei Stellung des Antrags in schriftlicher Form beizulegen.

Wurde ein Hund von der Ordnungsbehörde der Stadt Jena als gefährlich eingestuft, ist eine Ermäßigung der Hundesteuer nicht möglich.

Liste der gefährlichen und Kampfhunde in Jena

2018 wurde die Einstufung bestimmter Hunderassen als gefährliche Hunde in Thüringen abgeschafft.

Als gefährliche Hunde gemäß §1 der Thüringer Gefahren- Hundeverordnung gelten folgende Hunde:

  • Hunde, die aufgrund von Züchtung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Ausmaß hinausgehende Schärfe und Kampfbereitschaft besitzen
  • Hunde, die bissig sind
  • Hunde, die Menschen wiederholt in gefährlicher und drohender Weise angesprungen haben
  • Hunde, die wiederholt andere Hunde, Katzen, Vieh und Wild hetzen und reißen

Für gefährliche Hund ist eine erhöhte Hundesteuer von 600 Euro jährlich zu entrichten.

Hundehaftpflichtversicherung in Jena

In Jena ist jeder Hundehalter verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden liegt bei 500 000 Euro.
Die Mindestversicherungssumme für sonstige Sachschäden beträgt 250 000 Euro.

Anmeldung des Hundes in Jena

Der Hundehalter ist dazu verpflichtet, die Haltung des Hundes innerhalb von zwei Wochen der Stadt Jena in Schriftform mit diesem Formular zu melden. Die Anmeldung kann auch persönlich durchgeführt werden.

Team Gemeindesteuern
Am Anger 28
07743 Jena
Frau Doreen Freytag
Telefon: 0049 3641 49-3021
E-Mail: gemeindesteuern@jena.de

Die Meldung hat den Namen und die Adresse des Hundehalters, Farbe, Rasse, Geschlecht und Alter des Hundes und den Beginn der Haltung zu enthalten. Für die Daten des Hundes ist eine Kopie des Impfpasses beizulegen.

Wird der Hund von einem vorherigen Besitzer übernommen, muss die Meldung auch den Namen und die Adresse des Vorbesitzers enthalten.

Wurde der Hund bereits von der Stadt Jena als gefährlich eingestuft, ist der Hundehalter verpflichtet, diesen Umstand der Ordnungsbehörde mitzuteilen.

Befreiung von der Hundesteuer

Frü folgende Hunde kann ein schriftlicher Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer gestellt werden:

  • Hunde, die für den Schutz und zur Hilfe von sehbehinderten, gehörlosen, schwerhörigen oder hilflosen Personen gehalten werden. Von der Hundesteuer befreit werden können Personen, die gemäß SGB IX einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „BL“, „GL“, „aG“, „G“ oder „H“ besitzen
  • Hunde, die erfolgreich die Prüfung zum Rettungshundeteam abgelegt haben. Die Hunde müssen nachweislich für den Katastrophenschutz, Zivilschutz und Rettungsdienst zur Verfügung stehen
  • Hunde, die von medizinischen, therapeutischen oder pädagogischen Fachkräften bei der tiergestützten Therapie eingesetzt werden. Ein Ausbildungszertifikat als Therapiehund ist dem Antrag beizulegen
  • Hundehalter, die einen Hund aus dem Jenaer Tierheim übernehmen, sind für zwölf Monate von der Entrichtung der Hundesteuer befreit

Wurde ein Hund von der Ordnungsbehörde der Stadt Jena als gefährlich eingestuft, ist eine Befreiung von der Hundesteuer nicht möglich.

Hundehalter, die ein Einkommen aus Hartz 4 beziehen, sind nicht automatisch von der Bezahlung der Hundesteuer befreit. Die Stadt Jena kann in begründeten Einzelfällen die Hundesteuer auf Antrag des Hundehalters ermäßigen oder erlassen, wenn die Eintreibung der Steuer nach der Lage des Einzelfalles unbillig wäre.

Ordnungswidrigkeiten

Folgende Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldstrafe bis zu 5000 Euro geahndet:

  • Der Hundehalter kommt der Meldepflicht nicht oder zu spät nach
  • Der Hundehalter meldet den Wegfall der Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer nicht
  • Der Hundehalter erteilt auf Anfrage der Stadt Jena nicht wahrheitsgemäß Auskunft
  • Der Hund läuft außerhalb der Wohnung oder des eingezäunten ‚Grundstücks ohne Hundemarke herum
  • Die Hundemarke wird bei Ende der Hundehaltung nich bei der Stadt Jena abgegeben

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