Alles zur Hundesteuer in Wuppertal

Was kostet die Hundesteuer in Wuppertal? In Wuppertal kostet die Hundesteuer für einen Hund 160 Euro jährlich, ab dem zweiten Hund 288 Euro pro Hund und Jahr. Für gefährliche Hunde muss eine höhere Hundesteuer bezahlt werden; diese beträgt 1000 Euro jährlich.

Hundehalter können die Hundesteuer in vier Teilbeträgen jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres bezahlen. Eine jährliche Bezahlung ist auf Antrag des Hundehalters möglich. In diesem Fall ist die Fälligkeit des Betrages der 01. 07.

Wer muss die Hundesteuer in Wuppertal bezahlen?

Personen, die einen Hund für persönliche Zwecke halten, sind zur Bezahlung der Hundesteuer verpflichtet.

Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund, ist die Hundesteuer nur einmal zu bezahlen. Die Personen gelten als Gesamtschuldner für die Steuer.

Wird ein Hund länger als zwei Monate in Pflege oder zur Ausbildung übernommen, muss für ihn Hundesteuer bezahlt werden.

Liegt der Zeitraum unter zwei Monaten, ist der Hund von der Hundesteuer in Wuppertal befreit, wenn der Hundehalter in einer anderen Gemeinde in Deutschland Hundesteuer bezahlt.

Kosten der Hundesteuer in Wuppertal

Anzahl der HundeKosten in Wuppertal pro Hund und Jahr
Einzelhundhaltung160 Euro pro Jahr
ab zwei Hunden288 Euro
gefährliche Hunde1000 Euro

Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Wuppertal

Der Hundehalter muss die Hundesteuer in vier Teilbeträgen immer am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bezahlen. Auf Antrag kann der gesamte Jahresbetrag am 1. Juli entrichtet werden.

Verstirbt der Hund, wird die Hundesteuer für den Rest des Jahres auf die Haltung eines neuen Hundes angerechnet.

Ermäßigung der Kosten

Die Hundesteuer kann auf Antrag des Hundehalters auf 25 Prozent des ursprünglichen Betrages gesenkt werden.

Folgende Hundehalter können einen Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer stellen:

  • Arbeitssuchende, die eine Leistung gemäß ALG II ohne Zuschlag nach §24 SGB II beziehen
  • Personen, die Sozialgeld nach dem SGB II erhalten
  • Hundehalter, die Grundsicherungsleistungen nach dem 3. bzw. 4. Kapitel des SGB XII beziehen

Für als gefährlich eingestufte Hunde oder Hunde, die zu den im Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen genannten Rassen gehören, ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer nicht möglich.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Wuppertal

Gefährliche Hunde stellen nach ihrer Erziehung, Veranlagung oder Wesenseigenschaften eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Es besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass Personen verletzt werden.

Für die Haltung von gefährlichen Hunden und Kampfhunden ist eine Bewilligung der zuständigen Behörde notwendig.

Gefährliche Hunde nach §3 Absatz 2 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Mischlinge dieser Hunderassen

Kann die Rasse des Mischlings aufgrund seines äußeren Aussehens nicht genau bestimmt werden und besteht der Verdacht, dass es sich um einen Mischling einer Rasse der Listenhunde handelt, muss der Hundehalter auf seine Kosten die Rasse des Hundes nachweisen.

Zu den weiteren gefährlichen Hunderassen nach §10 Abs. 1 Landeshundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen gehören:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Mischlinge dieser Hunderassen

Zu den im Einzelfall als gefährlich beurteilten Hund gehören folgende Hunde:

  • Hunde, die durch Zucht oder Ausbildung besonders aggressiv sind
  • Schutzhunde mit einer Ausbildung auf Zivilschärfe
  • Hunde, die ohne Provokation gebissen haben
  • Hunde, die Menschen drohend anspringen
  • Hunde, die andere Hunde beißen, ohne vorher angegriffen worden zu sein
  • Hunde, die andere Tiere hetzen und reißen

Die Gefährlichkeit wird nach einem Gutachten eines Amtstierarztes von der Behörde mit einem Bescheid festgestellt.

Der Hundehalter muss für gefährliche Hunde einen Nachweis vorlegen, dass die öffentliche Sicherheit durch den Hund nicht gefährdet ist. Wird dieser Nachweis für einen Kampfhund vorgelegt, kann die Hundesteuer auf den normalen Betrag reduziert werden.

Gefährliche Hunde und Kampfhunde müssen zusätzlich beim

Bergischen Veterinäramt
Dorper Str. 20
42651 Solingen
Telefon: 0212/290-2581 oder 2582

gemeldet werden.

Hundehaftpflichtversicherung in Wuppertal

In Wuppertal besteht keine allgemeine Versicherungspflicht für Hunde.

Der Hundehalter ist verpflichtet, für Hunde, mit einer Widerristhöhe von über 40 Zentimetern und einem Gewicht von über 20 Kilogramm eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Nach §5 Absatz 5 des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen besteht auch eine Versicherungspflicht für Kampfhunde und gefährliche Hunde.

Die Hundehaftpflichtversicherung muss Personenschäden bis mindestens 500 000 Euro und Sachschäden bis mindestens 250 000 Euro decken.

Bei der Anmeldung des Hundes ist ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung vorzulegen.

Anmeldung des Hundes in Wuppertal

Die Hunde müssen, unabhängig von ihrem Alter, innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Hundes in Wuppertal gemeldet werden.

Hunde können persönlich oder elektronisch gemeldet werden.

Für die Online-Meldung steht folgendes Formular zur Verfügung

Persönliche Anmeldung:

Rathaus Wuppertal
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Barmen
Telefon: 0202 563 9001
0202 563 6563
Fax: 0202 563 8034
E-Mail: hundesteuer@stadt.wuppertal.de

Befreiung von der Hundesteuer

Auf Antrag des Hundehalters kann ein Hund von der Hundesteuer befreit werden. Eine Befreiung ist nicht möglich für Kampfhunde und gefährliche Hunde.

  • Hunde, deren Besitzer sich für einen kürzeren Zeitraum als zwei Monate in Wuppertal aufhalten. Es muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Hund in einer anderen Gemeinde in Deutschland versteuert wird
  • Hunde, die für den Schutz tauber, blinder oder hilfloser Personen ausgebildet wurden. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenauswies mit dem Merkzeichen „H“. Die Befreiung von der Hundesteuer wird nur für einen Hund gewährt. Kann nachgewiesen werden, dass ein zweiter Hund benötigt wird, erfolgt eine Bewilligung im Einzelfall
  • Hunde, die aus dem Tierheim Wuppertal oder einem Tierheim in einem der Nachbarstädte adoptiert wurden, sind für die ersten zwölf Monate von der Hundesteuer befreit
  • Rettungshunde mit einer Prüfung von einem unabhängigen Leistungsrichter, die Organisationen für den Katastrophenschutz zur Verfügung stehen

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten werden nach §20 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen bestraft.

  • Der Halter meldet den Hund nicht fristgerecht
  • Der Wegfall von Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung der Steuer wird nicht gemeldet
  • Der Hundehalter erteilt falsche Auskünfte
  • Nach Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes versäumt der Hundehalter die Meldung an die Behörde
  • Die Rasse des Hundes wird nicht gemeldet

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