Hundesteuer in Oberhausen

Wie hoch sind die Kosten für die Hundesteuer in Oberhausen? Für einen Hund ist in Oberhausen eine Hundesteuer in der Höhe von 156 Euro jährlich zu bezahlen. Bei der Haltung von zwei Hunden werden pro Hund und Jahr 216 Euro eingehoben. Für drei oder mehr Hunde beträgt die Hundesteuer jedes Jahr 252 Euro je Hund.

Für Listenhunde oder gefährliche Hunde wird keine erhöhte Hundesteuer eingehoben.

Wer muss die Hundesteuer in Oberhausen bezahlen?

Die Hundesteuer muss von jedem Hundehalter bezahlt werden, der in Oberhausen seine Wohnadresse angemeldet hat.

Wird ein Hund in einem Haushalt von mehreren Personen gemeinsam gehalten, gelten alle Personen in Bezug auf die Hundesteuer als Gesamtschuldner.

Für einen Hund, der für einen Zeitraum von unter zwei Monaten in Verwahrung genommen wird, muss keine Hundesteuer bezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Hundesteuer für diesen Hund in einer anderen Gemeinde in Deutschland bezahlt wird.
Übersteigt der Verwahrungszeitraum zwei Monate, ist in Oberhausen für den Hund Hundesteuer zu bezahlen.

Zieht ein Hundehalter nach Oberhausen um, muss er ab dem ersten des folgenden Monats in Oberhausen Hundesteuer bezahlen.

Hartz 4 Empfänger sind ebenfalls zur Bezahlung der Hundesteuer verpflichtet. Sie können einen Antrag auf Ermäßigung der Steuer auf 25 Prozent ansuchen.

Kosten der Hundesteuer in Oberhausen

Anzahl der HundeKosten in Oberhausen pro Hund und Jahr
ein Hund156 Euro
zwei Hunde216 Euro
drei oder mehr Hunde252 Euro

Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Oberhausen

Für Listenhunde oder gefährliche Hunde muss keine erhöhte Hundesteuer bezahlt werden.

Die Hundesteuer muss jedes halbe Jahr am 1. Januar und 1. Juli bezahlt werden. Eine jährliche Entrichtung der Steuer ist möglich. Die Bezahlung durch den Hundehalter hat in diesem Fall mit dem Fälligkeitstag 1. Januar zu erfolgen.

Ermäßigung der Kosten

Die Hundesteuer kann auf Antrag des Hundehalters für folgende Hunde auf 50 Prozent ermäßigt werden:

  • Wachhunde, die Gebäude bewachen, die mehr als 200 Meter von dem nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind
  • Jagdhunde, die von Jagdausübungsberechtigten gehalten werden. Die Berechtigung ist über einen gültigen Jagdschein nachzuweisen. Der Antrag auf Steuerermäßigung kann für maximal zwei Hunde gestellt werden

Auf Antrag des Hundehalters kann die Hundesteuer für folgende Hunde auf 25 Prozent des normalen Steuersatzes ermäßigt werden:

  • Wachhunde, die landwirtschaftliche Anwesen bewachen, die mindestens 100 Meter von dem bewohnten Ortsteil entfernt liegen
  • Hunde, die von Empfängern gehalten werden, die Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII beziehen
  • Hunde, die von Empfängern einer laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII gehalten werden
  • Hunde, die von Empfängern von Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach dem SGB II gehalten werden

Die Ermäßigung der Hundesteuer aufgrund eines geringen Einkommens kann nur für einen Hund beantragt werden.

Voraussetzung für eine Ermäßigung der Hundesteuer nach den anderen Punkten ist die Eignung des Hundes für den angegebenen Verwendungszweck.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Oberhausen

Die Hunde folgender Rassen werden gemäß §3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen als gefährlich angesehen:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bull Terrier
  • Mischlinge aus diesen Rassen

Als im Einzelfall gefährlich gelten folgende Hunde:

  • Hunde, die mit dem Ziel eines aggressiven Verhaltens gezüchtet und ausgebildet wurden
  • Hunde, die eine Ausbildung als Schutzhund mit Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben
  • Hunde, die einen Menschen mit Bissen verletzt haben, ohne provoziert worden zu sein
  • Hunde, die Personen drohend angesprungen haben
  • Hunde, die unkontrolliert Katzen, andere Tiere, Vieh und Wild hetzen und reißen

Hundehaftpflichtversicherung in Oberhausen

Hundehalter sind nicht gesetzlich verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Abschluss der Versicherung wird empfohlen.

Ausgenommen davon sind Listenhunde und gefährliche Hunde. Für diese Hunde muss der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

Personenschäden müssen mit mindestens 500 000 Euro gedeckt werden.
Für weitere Sachschäden muss eine Mindestversicherungssumme von 250 000 Euro vorliegen.

Anmeldung des Hundes in Oberhausen

Innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme muss der Hundehalter den Hund bei der Stadt Oberhausen Fachbereich Steuern anmelden.

Die Anmeldung kann online unter folgendem Link erfolgen: https://pdf.form-solutions.net/metaform/Form-Solutions/?2&releaseUserId=05119000-0001-0020&releaseID=5e41628ce4b0642c436a5b15&releaseOrganizationID=05119000-0001&assistant=KFAS_940004_OB&translation=false&storable=true&consentComplete=true&fileUrl=https%253A%252F%252Fpdf.form-solutions.net%252Fmetaform%252FForm-Solutions%252Fsid%252Fassistant%252F5e41628ce4b0642c436a5b15%253FconsentComplete%253Dtrue&oID=05119000-0001&kdnr=05119000-0001

Die Anmeldung kann auch persönlich erfolgen:

Stadt Oberhausen
Gewerbesteuer, sonstige Steuern
Schwartzstr. 72
46045 Oberhausen

Ralf Telge
Tel.: 0208 825-2667
Fax: 0208 825-5112
E-Mail: hundesteuer@oberhausen.de

Befreiung von der Hundesteuer

Hundehalter, die sich für einen kürzeren Zeitraum als zwei Monate in der Stadt Oberhausen aufhalten, müssen für diesen Zeitraum keine Hundesteuer bezahlten. Der Hundebesitzer muss den Nachweis erbringen, dass für den Hund in einer anderen Gemeinde in Deutschland Hundesteuer bezahlt wird.

Hunde, die zur Hilfe gehörloser, blinder oder hilfsbedürftiger Personen gehalten werden, sind von der Entrichtung der Hundesteuer befreit. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen „B“, „Bl“, „Gl“, „aG“, „H“ oder „RF“.

Für folgende Hunde, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, kann ein Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer gestellt werden:

  • Hunde, die an Bord von Binnenschiffen, die in dem Schiffsregister eingetragen sind, gehalten werden
  • Gebrauchshunde, die für die Bewachung und den Schutz nicht gewerblich gehaltener Herden eingesetzt werden

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet.

Als Ordnungswidrigkeiten gelten:

  • Die nicht fristgerechte An- oder Abmeldung eines Hundes
  • Das Unterlassen der An- oder Abmeldung des Hundes
  • Der Hund trägt auf öffentlichem Grund keine sichtbare Steuermarke
  • Der Hundehalter übermittelt falsche Angaben

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