Was kostet die Hundesteuer in Koblenz? Die Hundesteuer in Koblenz beträgt für den Ersthund 108 Euro. Ein Zweithund kostet bereits 144 Euro. Werden mehr als drei Hunde gehalten, ist eine Hundesteuer von 192 Euro pro Hund und Jahr zu bezahlen. Für gefährliche Hunde hebt die Stadt Koblenz eine höhere Hundesteuer von 700 Euro pro Hund ein.
Die Hundesteuer muss jedes Jahresquartal immer am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. bezahlt werden. Eine jährliche oder monatliche Bezahlung der Hundesteuer ist möglich.
Wer muss die Hundesteuer in Koblenz bezahlen?
Der Hundehalter ist verpflichtet, Beginn und Ende einer Hundehaltung der Stadt Koblenz zu melden. Für die Meldung ist eine Frist von 14 Tagen vorgesehen.
Jede Person, die privat einen Hund hält, ist zur Zahlung der Hundesteuer verpflichtet.
Ausgenommen davon sind Halter, die einen Hund zur Probe oder für eine Ausbildung aufgenommen haben. Der Zeitraum für die Haltung darf zwei Monate nicht übersteigen.
Der Halter ist verpflichtet, der Behörde einen Nachweis vorzulegen, dass er für den Hund in einer anderen Stadt Hundesteuer bezahlt.
Setzt sich ein Haushalt aus mehreren Personen zusammen, gilt der Haushaltsvorstand automatisch als Hauptschuldner für die Hundesteuer.
Kosten der Hundesteuer in Koblenz
Anzahl der Hunde | Jährliche Kosten der Hundesteuer in Koblenz |
---|---|
ein Hund | 108 Euro |
für den zweiten Hund | 144 Euro |
jeder weitere Hund | 192 Euro |
jeder gefährliche Hund | 700 Euro |
Werden gefährliche Hunde gemeinsam mit anderen Hunden gehalten, gilt der gefährliche Hund immer als Ersthund. Für die weiteren Hunde ist die höhere Hundesteuer für den Zweithund oder mehrere Hunde zu bezahlen.
Für Hunde, bei denen eine Gefährlichkeit nur vermutet wird, kann die Hundesteuer nach einem Ansuchen des Hundehalters verringert werden, wenn:
- der Hund kastriert wurde
- Der Behörde ein tierärztliches Gutachten übermittelt wird, in dem ein Tierarzt bestätigt, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität besitzt und keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellt
Ermäßigungen der Kosten
Der Hundehalter kann ein Ansuchen auf eine Ermäßigung der Kosten für die Hundesteuer um 50 Prozent stellen, wenn:
- Hunde, die bewohnte oder unbewohnte Gebäude bewachen, wenn die Gebäude mehr als 200 Meter von dem nächstliegenden benutzten Fahrweg entfernt sind. Eine Gebäudegruppe darf höchstens aus fünf Gebäuden bestehen
- Hunde, die mit ihren Haltern auf Binnenschiffen, die in das Schiffsregister eingetragen sind, leben
Als Kampfhunde eingestufte Hunde können nicht von den Ermäßigungen für die Hundesteuer profitieren.
Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Koblenz
Als gefährlich gemäß § 7 Absatz 3 der Hundesteuersatzung der Stadt Koblenz gelten:
- bissige Hunde
- Hunde, die nachweislich immer wieder Wild oder andere Tiere jagen und reißen
- aggressive Hunde, die Menschen anspringen
- Hunde mit hoher Kampfbereitschaft und Angriffslust, egal ob die Schärfe durch die Herkunft oder die Ausbildung verursacht wurde
Laut § 7 Absatz 4 werden folgende Hunderassen als unbedingt gefährlich eingestuft:
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Mischlinge dieser Rassen
Zu den eventuell gefährlichen Hunderassen zählen nach § 7 Absatz 5:
- Bullmastiff
- Bull Terrier
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Napoletano
- Tosa Inu
Bei diesen Hunderassen wird die Gefährlichkeit vermutet. Der Hundebesitzer muss mit einem Wesenstest nachweisen, dass von seinem Hund keine Gefahr für Menschen und andere Tiere ausgeht.
Die Ausstellung des tierärztlichen Gutachtens erfolgt auf die Kosten des Hundehalters.
Hundehaftpflichtversicherung in Koblenz
In Koblenz besteht keine generelle Versicherungspflicht für Hunde.
Gemäß § 4 Absatz 2 Landesgesetz über gefährliche Hunde muss der Halter eines gefährlichen Hundes für seinen Hund eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Die Police ist bei dem Ansuchen um eine Haltungsbewilligung vorzulegen.
Als Mindestversicherungssumme für Personenschäden sind 500 000 Euro vorgesehen.
Sachschäden müssen mit mindestens 250 000 Euro gedeckt sein,
Anmeldung des Hundes in Koblenz
Hunde müssen bei der Stadt Koblenz, Kämmerei und Steueramt, innerhalb von zwei Wochen von dem Hundehalter angemeldet werden.
Der Hundehalter kann die Anmeldung schriftlich, telefonisch, online oder per E-Mail durchführen.
Kämmerei und Steueramt
Gymnasialstr. 2
56068 Koblenz
Telefon: 0261 / 129-2052
Fax: 0261 / 129-2050
E-Mail: Steueramt@stadt.koblenz.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Di. 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Mi. 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Do. 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Fr. 08.30 – 12.00 Uhr
Das Formular für die Hundesteueranmeldung kann über folgende Seite aufgerufen werden:
https://www.koblenz.de/rathaus/?q=hundesteueranmeldung
In Abständen von mindestens einem Jahr können von der Stadtverwaltung der Stadt Koblenz Hundebestandsaufnahmen durchgeführt werden. Dabei werden folgende Daten erhoben:
- Name und Adresse des Hundehalters
- Anzahl der gehaltenen Hunde
- Alter der Hunde
- Zeitpunkt der Anschaffung
Befreiung von der Hundesteuer
Für bestimmte Hunde können die Hundehalter ein Ansuchen auf Befreiung von der Hundesteuer an die Stadt Koblenz richten:
- Rettungshunde und Sanitätshunde, die dem Zivilschutz uneingeschränkt zur Verfügung stehen
- Alle Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen „B“, „Bl“, „aG“, „Gl“ oder „H“ besitzen und einen Assistenzhund benötigen
- Hunde, die in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Hunde, die aus dem Tierheim Koblenz adoptiert wurden, sind die ersten zwölf Monate nach der Aufnahme von der Hundesteuer befreit
Für gefährliche Hunde ist keine Befreiung von der Hundesteuer vorgesehen.
Hunde, für die eine Steuerbefreiung bewilligt wird, müssen körperlich für den Verwendungszweck geeignet sein und tierschutzgerecht gehalten werden.
Werden von einem Hundehalter mehrere Hunde gehalten, liegt es im Ermessen der Stadt Koblenz, eine Steuerbefreiung oder Ermäßigung von der Hundesteuer für mehr als einen Hund zu bewilligen.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldstrafe von bis zu 10 000 Euro bestraft werden:
- Der Hund trägt außerhalb der Wohnung keine Steuermarke
- Bei der Hundebestandsaufnahme nach “ 10 Absatz 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Koblenz erteilt der Hundehalter keine Auskünfte
- Anzeigepflichten werden zu spät wahrgenommen