Hundesteuer in Ingolstadt: Das musst du wissen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Ingolstadt? Der erste Hund kostet in Ingolstadt 65 Euro Hundesteuer jährlich. Für jeden weiteren Hund müssen 84 Euro Hundesteuer pro Jahr bezahlt werden.

Für Kampfhunde wird eine höhere Hundesteuer vorgeschrieben. Diese beträgt pro Jahr 677 Euro. Hundezüchter bezahlen je Hund 50 Prozent des normalen Steuersatzes.

Die Steuer ist immer als Jahresbetrag bis zum 01.04 zu bezahlen.

Wer muss die Hundesteuer in Ingolstadt bezahlen?

Jeder Hundehalter muss in Ingolstadt Hundesteuer bezahlen. Wird ein Hund nur zur Probe oder zum Anlernen gehalten, muss der Halter des Hundes ebenfalls die Hundesteuer bezahlen.

Wird ein Hund von mehreren Personen zusammen gehalten, sind alle für die Bezahlung der Hundesteuer verantwortlich.

Gibt es neben dem Hundehalter noch einen Eigentümer des Hundes, haftet dieser ebenfalls für die Bezahlung der Hundesteuer.

Kosten der Hundesteuer in Ingolstadt

Anzahl der HundeKosten in Ingolstadt pro Hund und Jahr
ein Hund65 Euro
jeder weitere Hund84 Euro
Kampfhunde677 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Ingolstadt

Wurde für einen Hund schon in einer anderen Gemeinde in Deutschland die Hundesteuer bezahlt, wird dieser Betrag auf die Hundesteuer in Ingolstadt angerechnet. Eine Erstattung von Mehrbeträgen ist nicht vorgesehen.

Die Hundesteuer muss immer bis zum 1. April des jeweiligen Jahres als Gesamtbetrag bezahlt werden.

Wird ein Hund nur einige Monate in Ingolstadt gehalten, schreibt die Stadt die Hundesteuer als anteilsmäßigen Teilbetrag vor.

Die Hundesteuer muss für alle Hunde ab dem vierten Lebensmonat bezahlt werden.

Ermäßigungen der jährlichen Kosten in Ingolstadt

Gemäß § 7 Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in Ingolstadt wird die Hundesteuer auf 50 Prozent ermäßigt, wenn:

Die Hunde in einer Einöde gehalten werden. Die Entfernung zu dem nächsten Wohngebäude muss mindestens 500 Meter betragen.

Die Hunde von Forstbediensteten, Jagdaufsehern oder Inhabern eines Jagdscheins für dienstliche Zwecke oder zur Ausübung der Jagd gehalten werden.

Die Ermäßigung der Hundesteuer kann immer nur für einen Hund beantragt werden.

Züchtersteuer in Ingolstadt

Hält ein Züchter mindestens zwei Hunde, die der gleichen Rasse angehören, kann er einen Antrag auf die Bezahlung einer Züchtersteuer stellen.

Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei einem der Hunde um eine Hündin handelt, die jung genug ist, Welpen zu werfen.

Liste der Kampfhunde & gefährlichen Hunde in Ingolstadt

Gemäß § 5 Absatz 1 Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in Ingolstadt werden bei folgenden Hunderassen die Eigenschaften von Kampfhunden immer vermutet:

  • Pit-Bull
  • Bandog
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inju

Gemäß § 5 Absatz 2 Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in Ingolstadt wird bei folgenden Hunderassen vermutet, dass es sich um gefährliche Hunde handelt:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario
  • Perro de Presa Mallorqin
  • Rottweiler

Bei diesen Hunderassen kann der Hundehalter über einen Wesenstest nachweisen, dass sich sein Hund anderen Menschen oder Tieren gegenüber nicht aggressiv verhält.

Hundehaftpflichtversicherung in Ingolstadt

In Ingolstadt besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine Hundehaftpflichtversicherung für Hunde abzuschließen.

Halter von Kampfhunden und gefährlichen Hunden sind verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Versicherungspolice muss bei dem Antrag auf Haltungsgenehmigung vorgelegt werden.

Anmeldung des Hundes in Ingolstadt

Die Haltung eines Hundes muss in Ingolstadt unverzüglich gemeldet werden.

Hundehalter können die Anmeldung des Hundes schriftlich, per E-Mail oder online durchführen.

Kämmerei – Hundesteuer
Münchener Straße 94
85051 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1356
Fax: 0841 305-1359
E-Mail: gemeindesteuern@ingolstadt.de

Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 08:00 – 12:30 Uhr

Die Online-Anmeldung des Hundes kann unter dem Punkt Dokumente auf folgender Seite erfolgen.

Befreiung von der Hundesteuer

Gemäß § 2 Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in Ingolstadt muss für folgende Hunde keine Hundesteuer in Ingolstadt bezahlt werden:

  • Hunde, die öffentliche Aufgaben erfüllen
  • Hunde, die von dem Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst und dem Arbeiter Samariterbund eingesetzt werden
  • Hunde, die von Blinden. Schwerhörigen und Tauben gehalten werden
  • Hunde, die Herden bewachen
  • Hunde, die in Tierasylen untergebracht sind
  • Rettungshunde, die im Zivilschutz und Katastrophenschutz eingesetzt werden
  • Hunde in Tierhandlungen
  • Aus einem Tierheim aufgenommene Hunde sind befristet zwei Jahre lang von der Hundesteuer befreit

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