Hundesteuer in Herne

Wie hoch ist die Hundesteuer in Herne? Für einen Hund muss der Hundehalter 152 Euro Hundesteuer bezahlen. Bei einer Haltung von zwei Hunden sind pro Hund 188 Euro Steuer zu bezahlen. Hält eine Person drei oder mehrere Hunde muss sie je Hund 206 Euro Hundesteuer bezahlen.

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes muss eine Hundesteuer in Höhe von 250 Euro bezahlt werden. Bei der Haltung von zwei oder mehr gefährlichen Hunden ist eine Steuer in Höhe von 310 Euro pro Hund zu bezahlen.

Die Hundesteuer muss vierteljährlich bis zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bezahlt werden. Eine jährliche Bezahlung ist möglich.

Wer muss die Hundesteuer in Herne bezahlen?

Jeder Hundehalter, der einen Hund in seinem Haushalt aufnimmt, ist verpflichtet Hundesteuer zu bezahlen.

Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen eine Meldung oder Abgabe beim Fundbüro der Stadt Herne erfolgt.

Personen, die einen Hund länger als zwei Monate zur Verwahrung, Pflege oder Ausbildung aufnehmen, müssen für den Hund Hundesteuer bezahlen. In den ersten beiden Monaten ist keine Hundesteuer zu bezahlen, wenn der Hund bereits in einer anderen Gemeinde in Deutschland steuerpflichtig ist.

Kosten der Hundesteuer in Herne

Anzahl der Hundejährliche Kosten in Herne pro Hund
ein Hund152 Euro
zwei Hunde188 Euro
drei und mehr Hunde206 Euro
ein gefährlicher Hund250 Euro
zwei oder mehr gefährliche Hunde310 Euro
Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Herne

Der Hundehalter kann die Hundesteuer jährlich oder vierteljährlich bis zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bezahlen.

Ermäßigungen der Kosten

Eine Ermäßigung der Hundesteuer ist in der Hundesteuersatzung der Stadt Herne nicht vorgesehen. Die Bewilligung einer Ermäßigung für Personen mit einem geringen Einkommen liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Herne

Gemäß § 3 Absatz 2 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen wird bei folgenden Hunderassen eine Gefährlichkeit vermutet:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Mischlinge dieser Hunderassen

Gemäß § 3 Absatz 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen sind im Einzelfall gefährliche Hunde:

  • Hunde, die mit dem Ziel auf eine gesteigerte Aggressivität hin gezüchtet oder ausgebildet wurden
  • Hunde, die eine Ausbildung auf Zivilschärfe oder Schutz begonnen oder abgeschlossen haben
  • Hunde, die einen Menschen gebissen haben ohne sich verteidigen zu müssen
  • Hunde, die Menschen drohend und gefährlich anspringen
  • Hunde, die andere Hunde gebissen haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein
  • Hunde, die unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen

Die Gefährlichkeit dieser Hunde wird durch einen von der Behörde beauftragten Amtstierarzt festgestellt.

Gemäß § 10 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen werden folgende Hunde als gefährlich eingestuft:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Mischlinge dieser Hunderassen

Nach § 11 Absatz 1 muss für die Haltung von Hunden, die eine Widerristhöhe von 40 Zentimeter und ein Gewicht von 20 Kilogramm erreichen, besondere Sachkenntnis nachgewiesen werden.

Hundehaftpflichtversicherung in Herne

Eine Hundehaftpflichtversicherung in Herne ist nur für folgende Hunde vorgeschrieben:

  • Gefährliche Hunde nach § 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen
  • Gefährliche Hunde nach § 10 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen
  • Große Hunde nach § 11 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen

Die Hundehaftpflichtversicherung muss für Personenschäden eine Deckungssumme von mindestens 500 000 Euro, für Sachschäden eine Deckungssumme von mindestens 250 000 Euro enthalten.

Anmeldung des Hundes in Herne

Hunde müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei der Stadt Herne angemeldet werden.

Hält eine Person eine Hündin, die Welpen zur Welt bringt, müssen diese mit einem Alter von drei Monaten zur Bezahlung der Hundesteuer angemeldet werden.

Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per Fax durchgeführt werden.

Stadt Herne
Postfach 10 18 20
44621 Herne
Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung
Abteilung Steuern
Freiligrathstraße 12
Zimmer 608
Frau Tamara Lüdemann
Telefon: 0 23 23 / 16 – 45 29
Telefax: 0 23 23 / 16 – 12 33 92 20
E-Mail: steueramt@herne.de

Das Formular für die Anmeldung eines Hundes ist unter folgendem Link oder auch hier aufrufbar.

Befreiung von der Hundesteuer

Gemäß § 4 Hundesteuersatzung der Stadt Herne können folgende Hunde von der Hundesteuer befreit werden:

  • Hunde, die von Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „ BL“, „aG“ oder „H“ zum Schutz oder zur Hilfe gehalten werden
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die sich an Bord von Binnenschiffen befinden. Die Schiffe müssen in das Schifffahrtsregister eingetragen sein
  • Gebrauchshunde, die für die Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden eingesetzt werden
  • Hunde, die im Rettungsdienst und Katastrophendienst eingesetzt werden. Die Eignung der Hunde muss der Behörde nachgewiesen werden

Eine Befreiung von der Hundesteuer ist nur für einen Hund möglich.

Gefährliche Hunde können nicht von der Entrichtung der Hundesteuer befreit werden.

Die Befreiung von der Hundesteuer muss schriftlich beantragt werden. Sie gilt nur für den Hundehalter, der den Antrag gestellt hat.

Ordnungswidrigkeiten

  • Ein Wegfallen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Hundesteuer wird von dem Hundehalter nicht der Behörde gemeldet
  • Der Hund wird nicht fristgerecht angemeldet
  • Der Hund trägt außerhalb der Wohnung keine Steuermarke
  • Ein Verlust der Steuermarke wird der Stadt Herne nicht schriftlich gemeldet
  • Der Hundehalter oder Grundstückseigentümer erteilt falsche Auskünfte

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