Hundesteuer in Recklingshausen

Wie hoch sind die Kosten für die Hundesteuer in Recklinghausen? Die Hundesteuer in Recklinghausen beträgt für einen Hund 108 Euro, für zwei Hunde 124 Euro pro Hund und für drei oder mehr Hunde 140 Euro pro Hund und Jahr. Die Hundesteuer ist jeweils vierteljährlich zu bezahlen.

Wer muss die Hundesteuer in Recklinghausen bezahlen?

Die Hundesteuer muss von allen Hundehaltern bezahlt werden, die einen Hund privat halten und ihren Hauptwohnsitz in Recklinghausen angemeldet haben.

Zugelaufene Hunde müssen innerhalb von 14 Tagen dem Ordnungsamt von Recklinghausen gemeldet, oder im Tierheim an der Waldstraße abgegeben werden. Unterbleibt die Meldung muss für den Hund Hundesteuer bezahlt werden.

Hundehalter, die einen Hund für einen längeren Zeitraum als zwei Monate bei sich zur Pflege aufnehmen, müssen Hundesteuer entrichten. Für die ersten beiden Monate der Aufnahme muss keine Hundesteuer bezahlt werden, wenn diese Steuer in einer anderen Gemeinde in Deutschland bezahlt wird.

Wird ein Hund in Recklinghausen geboren, besteht in den ersten drei Lebensmonaten keine Steuerpflicht.

Hartz 4 Empfänger müssen ebenfalls Hundesteuer in Recklinghausen bezahlten. Die Höhe der Hundesteuer kann auf Antrag des Hundehalters um 50 Prozent ermäßigt werden.

Kosten der Hundesteuer in Recklinghausen

Anzahl der HundeKosten in Recklinghausen (pro Hund)
1. Hund108 Euro pro Jahr
Haltung von zwei Hunden124 Euro pro Hund und Jahr
Haltung von drei oder mehr Hunden140 Euro pro Hund und Jahr

Tabelle zu den Kosten der Hundesteuer in Recklinghausen

Für bestimmte Rassen und gefährliche Rassen gemäß dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen wird keine höhere Hundesteuer berechnet.

Ermäßigung der Kosten

Eine Ermäßigung der Hundesteuer um 50 Prozent ist in Recklinghausen für folgende Hunde möglich:

  • Hunde, die Gebäude bewachen, die von dem nächsten bewohnten Gebäude mindestens 200 Meter entfernt liegen
  • Hunde, die als Sanitätshunde, Meldehunde oder Schutzhunde eingesetzt werden. Die Hunde müssen eine Leistungsprüfung bei einem von der Behörde anerkannten Verein ablegen

Für folgende Hunde wird die Hundesteuer auf Antrag des Hundehalters auf 25 Prozent verringer:

  • Hunde, die landwirtschaftliche Anwesen bewachen, die von bewohnten Ortsteilen mindestens 400 Meter entfernt sind
  • Hunde, die von Empfängern einer Hilfe für den Lebensunterhalt gemäß dem Bundessozialhilfegesetz oder Personen mit einem ähnlichen Einkommen gehalten werden.

Liste der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Recklinghausen

Liste der gefährlichen Hunderassen gemäß §3 Absatz 2 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Mischlinge dieser Rassen

Liste bestimmter Rassen gemäß §10 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Mischlinge

Im Einzelfall gefährliche Hunde gemäß §3 Absatz 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen:

  • Hunde, die auf gesteigerte Aggressivität gezüchtet oder ausgebildet wurden
  • Schutzhunde oder Hunde, die zum Nachteil von Menschen auf Zivilschärfe ausgebildet wurden
  • Hunde, die einen Menschen gebissen haben
  • Hunde, die einen Menschen drohend angesprungen haben
  • Hunde, die andere Tiere hetzen und reißen
  • Hunde, die einen anderen Hund trotz Unterwerfung gebissen haben

Hundehaftpflichtversicherung in Recklinghausen

Für Hunde mit einem Körpergewicht über 20 Kilogramm und einer Widerristhöhe von 40 Zentimetern ist in Recklinghausen der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung gemäß §5 Absatz 5 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben.

Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden beträgt 500 000 Euro.
Die Mindestversicherungssummer für andere Sachschäden liegt bei 250 000 Euro.

Anmeldung des Hundes in Recklinghausen

Die Anmeldung eines Hundes ist in Recklinghausen gebührenfrei und muss innerhalb von zwei Wochen von dem Hundehalter durchgeführt werden. Die Anmeldung kann online über das Serviceportal der Stadt Recklinghausen (https://serviceportal.recklinghausen.de/formsolutionsservice/call/19), oder persönlich erfolgen.

Stadthaus E
Raum 0.02
Kaiserwall 21
45657 Recklinghausen
Frau Christine Band
Telefon 02361/50-1459

Befreiung von der Hundesteuer

Folgende Hunde sind von der Hundesteuer befreit:

  • Der Hundehalter hält sich kürzer als zwei Monate in Recklinghausen auf und bezahlt die Hundesteuer in einer anderen Gemeinde in Deutschland
  • Hunde, die zur Hilfe und zum Schutz tauber, blinder und hilfloser Personen benötigt werden. Die Personen müssen die Notwendigkeit mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ nachweisen
  • Hunde, die nachweislich aus dem Tierheim Recklinghausen adoptiert wurden, sind 24 Monate lang von der Entrichtung der Hundesteuer befreit

Voraussetzungen für eine Ermäßigung oder eine Befreiung von der Hundesteuer

  • Der Hund muss für den Verwendungszweck geistig und körperlich geeignet sein
  • Der Antrag muss in schriftlicher Form zwei Wochen vor dem Beginn der Ermäßigung oder Steuerbefreiung bei der Stadt Recklinghausen gestellt werden

Der für die Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer ausgestellt Bescheid gilt nur für den Antragsteller. Der Bescheid kann nicht auf weitere Personen ausgedehnt werden.

Ein Wegfall der Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung ist der Stadt Recklinghausen innerhalb von zwei Wochen in schriftlicher Form anzuzeigen.

Ordnungswidrigkeiten

Folgende Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro bestraft:

  • Der Hundehalter meldet bei Steuervergünstigungen den Wegfall der Voraussetzungen nicht oder zu spät
  • Die Anmeldung des Hundes erfolgt nicht innerhalb der in der Hundesatzung vorgesehenen Frist
  • Der Hund trägt außerhalb der Wohnung oder des Grundstückes keine Steuermarke
  • Der Hundehalter erteilt falsche Auskünfte

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