Hundesteuer in Bremen

Wie hoch ist die Hundesteuer in Bremen? Pro Kalenderjahr muss ein Hundehalter für seinen Hund in Bremen 150 Euro Hundesteuer bezahlen. Die Hundesteuer ist immer bis zum 15. Januar des jeweiligen Jahres zu bezahlen. Da die Haltung von Kampfhunden in Bremen generell verboten ist, wird keine erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde eingehoben.

Wer muss die Hundesteuer in Bremen bezahlen?

Jeder Hundehalter gilt in der Stadt Bremen als Steuerschuldner für die Hundesteuer. Wird ein Hund länger als drei Monate in einen Haushalt aufgenommen, muss für den Hund Hundesteuer bezahlt werden.

Wird ein Hund von mehreren Personen gemeinsam gehalten, gelten diese in Bezug auf die Entrichtung der Hundesteuer als Gesamtschuldner.

Befinden sich in einem Haushalt mehrere Hunde, gelten diese als von allen Angehörigen des Haushalts als gemeinsam gehalten.

Ist eine andere Person der Eigentümer des Hundes, haftet diese ebenso wie der Hundehalter für die Bezahlung der Hundesteuer.

Kosten der Hundesteuer in Bremen

Für jeden Hund müssen in Bremen 150 Euro Hundesteuer bezahlt werden. Die Bezahlung der Hundesteuer durch den Hundehalter muss immer bis zum 15. Januar des jeweiligen Jahres erfolgen.

Ermäßigungen der Kosten

Nach § 7 Hundesteuergesetz der Stadt Bremen kann die Hundesteuer um die Hälfte reduziert werden für:

  • Hunde, die Gebäude bewachen, die von den nächsten bewohnten Gebäuden mindestens 100 Meter entfernt sind. Die Entfernung wird von Hauseingang zu Hauseingang gemessen. Die Gebäude dürfen nur eine Wohnung enthalten, oder müssen unbewohnt sein
  • Hunde, die landwirtschaftliche Gehöfte bewachen
  • Hunde, die von Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder Einzelwächtern als Wachhunde eingesetzt werden
  • Hunde, die von Artisten und Schaustellern zur Ausübung des Berufes benötigt werden
  • Schutzhunde. Es muss ein Prüfungszeugnis eines anerkannten Fachverbandes vorgelegt werden

Eine weitere Möglichkeit der Ermäßigung der Hundesteuer ist die Zwingersteuer gemäß § 8 Hundesteuergesetz der Stadt Bremen. Für zwei Hunde ist eine Hundesteuer in Höhe von 150 Euro zu bezahlen.

Der Züchter muss mindestens zwei Hunde der gleichen Rasse besitzen. Bei einem der Hunde muss es sich um eine Hündin handeln, die im zuchtfähigen Alter ist.

Der Züchter muss nachweisen, dass die Hunde in Unterkünften untergebracht sind, die dem Tierschutzgesetz entsprechen.

Die Bücher über Zuchterfolge und Veräußerung der Hunde sind auf Verlangen der Behörde der Stadt Bremen vorzulegen.

Wurde in den letzten beiden Jahren mit den Hunden nicht gezüchtet, ist die normale Hundesteuer zu bezahlen.

Handeln Personen gewerblich mit Hunden, kann die Hundesteuer nach § 9 Hundesteuergesetz der Stadt Bremen auf Antrag reduziert werden. Das Gewerbe muss bei der zuständigen Behörde angemeldet sein.

Listen der gefährlichen Hunde und Kampfhunde in Bremen

In Bremen ist die Haltung von Kampfhunden generell verboten. Zu diesen Hunderassen zählen folgende Hunde:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Mischlinge dieser Hunderassen

Der Zuzug von diesen Rassehunden aus einem anderen Bundesland ist verboten.
Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn Hunde dieser Hunderassen aus einem Tierheim in Bremen oder Bremerhaven aufgenommen wurden.

Als gefährlich werden folgende Hunde eingestuft:

  • Hunde, die Menschen oder andere Tiere gebissen haben
  • Hunde, die Menschen oder andere Tiere gefährdend angesprungen haben

Hundehaftpflichtversicherung in Bremen

Für als gefährlich eingestufte Hunde ist der Hundehalter verpflichtet eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden beträgt 500 000 Euro. Sachschäden müssen mit mindestens 250 000 Euro von der Hundehaftpflichtversicherung gedeckt werden.

Für alle anderen Hunde besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Anmeldung des Hundes in Bremen

Die Haltung eines Hundes, der älter als drei Monate ist, muss innerhalb von zwei Wochen dem Finanzamt Bremen-Nord gemeldet werden.

Bei der Meldung muss der Name und die Adresse des Vorbesitzers angegeben werden. Die Anmeldung des Hundes kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

Landeshauptkasse Bremen
Finanzkasse und Vollstreckungsstelle
Dienstgebäude 1. und 2. Anbau im Haus des Reichs
Schillerstraße 22
28195 Bremen
Telefon: 0421 36190909
Fax: 0421 36197091

Finanzamt Bremen
Hundesteuerstelle:
Tel: 0421 36194041
E-Mail: gemeindeabgaben@fa-hb.bremen.de

Gefährliche Hunde:
Frau Gieske
Tel: 0421 361-15833
E-Mail: oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de

Für die Anmeldung des Hundes muss folgendes Formular genutzt werden:
https://www.buergerservice.bremen.de/sixcms/media.php/5/Hund%20Anmeldung.pdf

Befreiung von der Hundesteuer

Um von der Zahlung der Hundesteuer befreit zu werden, muss der Hundehalter ein schriftliches Ansuchen an das Finanzamt Bremen stellen.
Eine Befreiung wird für folgende Hunde bewilligt:

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausschließlich für den Schutz und die Hilfe blinder oder hilfsbedürftiger Personen eingesetzt werden
  • Hunde, die zu wissenschaftlichen Zwecken in Instituten oder Laboratorien gehalten werden
  • Hunde, die innerhalb von einem Jahr die Prüfung für Rettungshunde erfolgreich ablegen. Die Hunde müssen für den Schutz der Bevölkerung eingesetzt werden
  • Hunde, die in Tierheimen untergebracht sind
  • Hunde, die auf Dauer an Bord von Binnenschiffen gehalten werden

Wird ein Hund aus einem Tierheim in Bremen aufgenommen, muss der Hundehalter zwölf Monate lang keine Hundesteuer bezahlen.

Hundesteuermarken

Mit Anmeldung des Hundes und Bezahlung der Hundesteuer erhält der Hundebesitzer eine Steuermarke für seinen Hund. Die Steuermarke ist immer für vier Jahre lang gültig.

Der Hund muss die Steuermarke außerhalb der Wohnung deutlich sichtbar tragen. Der Verlust der Steuermarke ist der Stadt Bremen sofort schriftlich zu melden.

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